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Linoleum: Garantieerklärung

Garantieerklärung

Der Hersteller übernimmt für Linoleum-Fertigparkett unter folgenden Bedingungen eine Qualitätsgarantie von 10 Jahren.

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Bedingungen der Qualitätsgarantie

  • Die Qualitätsgarantie gilt für Linoleum-Fertigparkett, das nach dem 1.1.2006 erworben oder verlegt wurde. Sie tritt mit Kaufdatum in Kraft
  • Die Qualitätsgarantie bezieht sich ausschließlich auf Erste-Wahl-Produkte, für deren Erstverlegung im normal beanspruchten, privaten Wohnbereich. Ausgenommen sind Nass- und Feuchträume wie z.B. Bad oder Küche.
  • Die Qualitätsgarantie bezieht sich ausschließlich auf verdeckte Mängel des Bodens, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
  • Der Boden ist vor der Verlegung auf offene Mängel zu kontrollieren. Beanstandungen müssen vor der Verlegung, innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum, unter Vorlage der Originalrechnung beim Fachhändler schriftlich angezeigt werden.
  • Der Boden muss entsprechend der auf dem Produktkarton abgedruckten bzw. beigelegten Anweisungen verlegt und gepflegt worden sein.

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Ausschluss der Qualitätsgarantie

  • unsachgemäße Verlegung, Gebrauch und Behandlung des Bodens.
  • Schäden durch stehendes Wasser, Unfälle, chemische Substanzen und höhere Gewalt
  • mechanische Beschädigungen wie Eindrücke, Kratzer etc., verursacht z.B. durch Möbel, Steine, Haustiere oder Pfennigabsätze.
  • optische Beeinträchtigungen wie Fugen, Farbveränderungen durch Lichteinwirkung, sowie jahreszeitlich oder raumklimatisch bedingte Verformungen der einzelnen Dielen.
  • normaler Verschleiß (Abnutzung) des Bodens.
  • weitgehende Forderungen oder Ansprüche auf Demontage, Neuverlegung des Bodens, sowie Folgekosten oder Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden.

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Umfang der Qualitätsgarantie

  • Jede Beanstandung muss bei dem Hersteller schriftlich, innerhalb von 14 Tagen und unter Vorlage der Originalrechnung des Fachhändlers erfolgen. Kann die Originalrechnung nicht vorgelegt werden, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen.
  • Ist ein Garantiefall anerkannt, wird nach Wahl des Herstellers das nicht ordnungsgemäße Material repariert oder ausgetauscht. Ist das betroffene Produkt nicht mehr lieferbar wird gleichwertiges Ersatzmaterial zur Verfügung gestellt. Das Ersatzmaterial kann von dem Kunden in diesem Fall kostenlos, unter Ausschluss jedweder weiterer Ansprüche wie eventuelle Kosten der Demontage, Neuverlegung, Folgekosten oder Ersatz von Schäden, bei der ursprünglichen Verkaufsstelle abgeholt werden.
  • Der Garantiefall beeinträchtigt die Garantiefrist nicht.

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Hotline
030 - 26 39 65 65
0711 - 66 48 72 33
01 - 58 53 62 2
041 - 21 03 38 5
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