Dieses Merkblatt beschreibt grundsätzliche Aspekte, die der Planer bei Auswahl und Handhabung der unterschiedlichen Oberflächenbehandlungsmittel zu beachten hat. Sofern nicht anders angegeben, gelten die Versiegelungen, Öle und Wachse für Parkett-, Dielen- und Holzpflaster-(=Hirnholz-)böden. Bei Parkett erfolgt die Auswahl des Versiegelungsmittels gemäß VOB Teil C - DIN 18356 "Parkettarbeiten" durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Versiegelung
Allgemeines
Es gibt zwei Arten von Versiegelungslacken:
Der Übergang zwischen beiden Arten ist fließend. Die heute gebräuchlichen Versiegelungsmittel unterscheiden sich u.a. durch
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chemische Zusammensetzung
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anwendungstechnische Eigenschaften
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zu erzielende Glanz- und Farbwirkung
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mechanische Resistenz
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Eindringungstiefe
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Härtungszeit
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Preis.
Bei der Wahl eines Viersiegelungsmittels sind neben den genannten Merkmalen grundsätzlich zu berücksichtigen:
Die Verleger müssen des Weiteren die Arbeitsschutzvorschriften beachten. D.h. überall, wo es beim Versiegeln von Holzfußböden technisch möglich ist, müssen sie lösungsfreie Produkte einsetzen.
Ausschlaggebend für die Haltbarkeit der Versiegelung ist
Bei Dielenböden und Hirnholzpflaster bewirken filmbildende Lacke und Versiegelungsmittel je nach Typ (z.B. DD-Versiegelungen und Wasserlacke) ein mehr oder weniger starkes Verkleben einzelner Elemente untereinander. Dies kann bei neu verlegten Böden u.U. zu Abrissfugen führen. Ob in diesen Fällen ggf. durch eine angemessene Vorbehandlung ein solche Versiegelung dennoch möglich ist, muss mit dem Verleger geklärt werden.
Stark bzw. besonders stark strapazierte Holzfußböden
(z.B. Mehrzweckhallen, Schulen, Gaststätten, Tanzböden)
Diese Böden sollen nur imprägnierend behandelt werden. Bewährt haben sich spezielle oder verdünnte Polyurethansiegel und Ölkunstharzsiegel.
Versiegelungen von Turnhallen und Spielfeldmarkierungen
Für die Versiegelung von turn- und Sporthallenböden dürfen nur sportgerechte Versiegelungslacke, die bezüglich ihrer Gleiteigenschaften DIN 18032 entsprechen, eingesetzt werden.
Einfärben von Holzböden
Sollen Holzböden eingefärbt werden, z.B. für Spielfeldmarkierungen, müssen die verwendeten Materialien bzgl. ihrer Verträglichkeit untereinander abgestimmt werden.
2. Ölen und Wachsen
Das Ölen und Wachsen von Holzoberflächen ist eine Alternative zur Oberflächenbehandlung mit Versiegelungsmitteln. Die heutigen Ölkombinationen sind bei der Verarbeitung fast geruchsneutral und enthalten wenig Lösungsmittel. Die weiche, neutrale und offenporige Oberfläche beeinflusst das Raumklima positiv, da ein hohes Maß an Feuchteaufnahme- und Abgabefähigkeit des Holzfußbodens gegeben ist. Geölte und gewachste Flächen sind ausbesserungsfreundlich. Jedoch ist der Pflegeaufwand größer als bei versiegelten Flächen.
Die Farbe von hellen Hölzern (wie Ahorn, Birke, Buche oder Esche) verändert sich durch Öle. Um diesen Farbton festzustellen wird empfohlen, vorher Probestücke zu behandeln.
3. Reinigung und Pflege von Holzfußböden nach DIN 18356 und DIN 18367
Nach Beendigung der Oberflächenbehandlung muss der Auftragnehmer (Parkettlegemeister bzw. Verlegebetrieb) den Auftraggeber über die Art der Pflege des Holzfußbodens in angemessener Form unterweisen. Die Unterweisung muss mindestens schriftlich erfolgen. Dies kann in Form einer Pflegeanweisung sein. Eine Pflege von oberflächenbehandelten Holzfußböden besteht aus
Beide Arbeiten müssen aufeinander abgestimmt werden.
Die Häufigkeit der Pflegearbeiten wie auch der Reinigungsarbeiten ist immer abhängig
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vom Objekt,
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von der Nutzungsart,
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der Frequentierung und
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dem Schmutzanfall.
Die Versiegelung unterliegt je nach Beanspruchung einem natürlichen Verschleiß. Deshalb ist eine systemgerechte und regelmäßige Reinigung und Pflege dringend erforderlich. Nur ausdrücklich geeignete Reinigungs- und Pflegemittel verwenden.
Vor der ersten Beanspruchung erfolgt eine Erstpflege (Vollpflege). Danach darf der Holzfußboden nicht vor der Aushärtung, also frühestens am nächsten Tag begangen werden. Eine starke Frequentierung darf aber erst nach Aushärtung erfolgen. Je mehr der Boden in den ersten 14 Tagen geschont wird, umso länger die Haltbarkeit der Oberflächenbehandlung. Bis dahin dürfen keine Möbel geschoben werden. In den ersten Wochen dürfen auch keine Teppiche gelegt werden, da hierdurch die Aushärtung verzögert wird.
Schmutz und Sand wirken wie Schleifpapier und sind umgehend zu entfernen. Ausreichend groß bemessene Schmutzfangschleusen (Roste, textile oder Naturfasermatten) im Eingangsbereich sind eine wertvolle Hilfe zum Schutz gegen das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit.
Fugenbildung
Entscheidenden Einfluss auf die optische Beschaffenheit aller Holzfußböden hat das Raumklima. Empfohlen wird eine Temperatur von (20° +- 2)°C und eine relative Luftfeuchte von (50 +- 5) %, da aufgrund der daraus resultierenden Holzfeuchte die Holzelemente formstabil bleiben. Diese Bedingungen lassen sich allerdings während der Heizperiode ohne Raumluftbefeuchter oder Klimaanlage nicht gewährleisten, so dass eine Fugenbildung durch das Schwinden der Hölzer eintritt. Die Fugen bilden sich beim Quellen der Hölzer in den Sommermonaten aufgrund feuchterer Raumluft wieder zurück.
Tabelle 1
Versieglungsmittel - Öle - Wachse Eigenschaften

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Tabelle 2
Eignung der Versiegelungsmittel nach Beanspruchung und Holzart

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Bearbeitung: Arbeitsgemeinschaft Holz e.V., 40401 Düsseldorf, Postfach 300141, Telefax 0211/452314