Vorbereitung der Unterböden
Prüfpflicht des Boden - und Parkettlegers
Die DIN 18365 für Bodenbelagsarbeiten und die DIN 18356 für
Parkettarbeiten legen die Prüfpflichten dieses Handwerks feste. Ebene,
feste und dauertrockene Unterböden sind die Grundvoraussetzung für eine
fachmännische und erfolgreiche Verlegung von Fertigparkett. Werden die
Anforderungen der DIN bzw. EN eingehalten, kann Fertigparkett auf die
verschiedenartigsten Unterböden verlegt werden (z.B. auf PVC-Belag,
Nadelfilz, Steinboden usw.).
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Ebenheit
Die Ebenheit des Untergrundes sollte mit einem geraden Gegenstand, am
besten mit einer Richtlatte und einem Messkeil kontrolliert werden.
Untergründe, die nicht der Norm entsprechen, sind nach den Regeln des
Fachs und je nach Untergrund entsprechend zu behandeln. Alte Dielenböden
sind nachzuschrauben, um evtl. Knarren zu beseitigen. Ebenso sollten 2
Dielen aufgenommen werden, um den Unterboden und die Tragfähigkeit des
Dielenbodens zu beurteilen.
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Festigkeit
Eine ausreichende Festigkeit des Unterbodens ist eine wichtige
Voraussetzung für die einwandfreie Verlegung von Fertigparkett, besonders
bei der vollflächigen Verklebung. Die entsprechende Prüfung der
Festigkeit erfolgt durch eine Gitterritzprüfung; dabei darf ein Estrich
nicht abkreiden bzw. absanden
Hinweis:
Maßnahmen, die zur Herstellung eines verlegereifen Estrichs führen, sind
nach den Regeln des Fachs und je nach Untergrund zu treffen.
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Feuchtigkeit
Zu hohe Feuchtigkeit im Untergrund, welche Ursache sie auch immer haben
mag, führt mit Sicherheit zu späteren Bodenbelagsschäden.Die Prüfung
auf Feuchtigkeit im Unterboden ist deshalb mit größter Sorgfalt durchzuführen.
Die zulässige Haushaltsfeuchtigkeit der Estriche bei der Parkettverlegung
nach CM (Meßgerät) in %:
|
Zementheizestrich |
max. 1,8 % |
|
Zementestrich |
max. 2,0 % |
|
Anhydritheizestrich |
max. 0,3 % |
|
Fließanhydritestrich |
max. 0,5 % |
|
Magnesitestrich |
max. 4,0% |
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Prüfkriterien
Außer den
genannten 3 wichtigen Prüfkriterien,
werden in der VOB weitere 8 Punkte angegeben, die vor der Verlegung überprüft
werden müssen.
- Risse im Untergrund. Treten die Risse
vereinzelt auf, müssen sie kraftschlüssig geschlossen werde,
empfehlen wir, den Estrich zu erneuern.
- zu poröse und rauhe Oberfläche des
Unterbodens. Der Estrich muß saniert werden. Wenn er zu stark sandet,
ist der Estrich zu erneuern.
- Bewegungsfugen (Bauwerksfugen) dürfen
nicht geschlossen werden.
- Verunreinigte Oberflächen sind zu säubern
und verlegereif vorzubereiten.
- Unrichtige Höhenlage zu angrenzenden
Bauteilen
- Ungeeignete Temperatur des Unterboden
(< /= 15°C)
- Ungeeignete Temperatur und
Luftfeuchtigkeit des Raumes (< /= 18°C, < /= 70% rH)
- Fehlendes Aufheizprotokoll bei
Heizestrichen
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