Fußboden für Mietwohnungen

Der Bodenbelag in Mietwohnungen kann sehr unterschiedlich ausfallen: von Linoleum oder Fliesen, über Laminat oder Vinyl bis hin zu Parkett. In seltenen Fällen hat der Vermieter auch Teppich verlegt. Nicht immer trifft der Bodenbelag den Geschmack und Einrichtungsstil des Mieters. Doch als Mieter kann man nicht ungefragt den existierenden Boden entfernen und einen neuen Boden verlegen.

Darf ein Mieter den Fußboden in der Wohnung ändern?

Wenn Sie zur Miete wohnen, dürfen Sie in der Regel zwar die Wände nach Ihrem Geschmack streichen. Grundlegende Änderungen in der Wohnung sind davon ausgenommen. Vor größeren Renovierungen beziehungsweise Veränderungen der Wohnung ist es notwendig, dass Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Das sollten Sie unbedingt schriftlich vornehmen. So vermeiden Sie bei Auszug Missverständnisse und Streitigkeiten. Zu größeren Veränderungen zählen zum Beispiel:

  • Einziehen von Zwischenwänden
  • Durchbrüche vornehmen
  • Renovierung des Bads
  • Kürzen von Türen
  • Verlegen von Parkett oder anderem fest verklebten Bodenbelag

Tipp: Schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Dieser kann weitere Informationen enthalten.

Falls Ihr Vermieter Ihrem Renovierungswunsch zustimmt, hat er dennoch das Recht, dass Sie als Mieter bei Auszug den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellen. Seien Sie sich dieses Aufwands bewusst.

Bodenbelag in der Wohnung wechseln ohne Erlaubnis vom Vermieter

Überlegen Sie gut, ob Sie sich mit dem vorhandenen Belag nicht doch anfreunden können. Falls es absolut nicht Ihr Boden ist, sollten Sie sich das schriftliche Einverständnis Ihres Vermieters einholen, damit Sie den existierenden Bodenbelag austauschen können.

Wenn Ihnen der Vermieter das nicht erlaubt, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen neuen Bodenbelag zu legen - und zwar in schwimmender Verlegeform auf den alten. Dank der schwimmenden Verlegung können Sie bei Auszug Ihr Vinyl, Kork oder Parkett als wiederaufnehmen und der ursprüngliche Belag ist unversehrt.

Folgenden Böden haben ein Klicksystem und können in Mietwohnungen schwimmend verlegt werden:

  1. Parkett in Form von Landhausdielen als Fertigparkett
  2. Laminat
  3. Vinylboden mit HDF-Träger oder SPC-Träger
  4. Korkboden

Sie sollten jedoch zwingend auf die Aufbauhöhe der Böden achten. Denn in der Regel ist das Kürzen der Türen nicht erlaubt.

Welche Böden sind als Untergrund geeignet?

Als möglicher Unterboden sind (verspachtelte) Fliesen ebenso möglich wie fest verklebte Böden aus Holz, Vinyl oder Laminat. Darauf können Sie oben genannten Böden mit Klick-System oder einen neuen Teppichboden verlegen.

  • Gut zu wissen: Der ursprüngliche Boden muss dafür eben sein und darf keine Risse aufweisen. Ein Teppichboden ist generell ungeeignet. Er ist zu weich und instabil. Außerdem begünstigt er Schimmelbildung.

Durch einen weiteren Bodenbelag erhöht sich die Aufbauhöhe. Das heißt, Türen könnten sich nicht mehr problemlos öffnen oder schließen lassen. Bedenken Sie dies bei der Planung.

Erneuern von bestehenden Bodenbelägen bei Auszug

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten, dann kann der Vermieter Sie für die Abnutzung des Fußbodens zur Kasse bitten, sollten Sie ihn über den vertragsgemäßen Gebrauch abgewohnt haben.

Bei Laminat wird eine Lebensdauer von zehn Jahren angesetzt. Das bedeutet, wenn Sie vorher ausziehen und den Boden stark abgewohnt haben, müssten Sie wahrscheinlich auf eigene Kosten für ein neues, gleichwertiges PVC sorgen und den Zustand bei Einzug wiederherstellen.

Bei Parkett beispielsweise ist die Lebensdauer höher. Hier könnte der Vermieter Sie für einen eventuellen Schaden belangen, wenn Sie den Holzboden über das gewohnte Maß genutzt oder gar beschädigt hätten.

Abnutzungsspuren beim Wohnungsauszug – Muss ich als Mieter dafür zahlen?

Sämtliche Bodenbeläge werden in Wohnungen durch den Alltag und das Leben strapaziert und es kommt zu Abnutzungsspuren. Am Ende eines Mietverhältnisses stellt sich die Frage, ob Sie als Mieter dafür aufkommen müssen. Handelt es sich um normale Abnutzung, mit denen der Vermieter rechnen muss, sind keine Kosten vom Mieter zu übernehmen.

Als Mieter muss mit jeder Art von Bodenbelag sorgsam umgegangen werden. Beschädigt der Mieter den Boden jedoch stärker und es sind grobe Abnutzungserscheinungen zu erkennen, kann der Vermieter Schadenersatz fordern. Riecht z.B. der alte Teppichboden nach Rauch oder Katzenurin kann die Wohnung nicht weiter vermietet werden. In diesem Fall kann Sie der Vermieter zur Kasse beten. Der Mieter ist jedoch nicht zu einem Kaufe eines neuen Belags verpflichtet. Die Schadenersatzhöhe ergibt sich aus dem Alter des Belages und dem Abnutzungsgrad.

    • Bitte beachten Sie: Dieser Artikel dient nicht zur Rechtsberatung, sondern gibt Ihnen lediglich einen Überblick darüber, was Sie beim Bodenbelag in Mietwohnungen beachten sollten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Das könnte Sie auch interessieren:

Blogartikel: Worauf sollte ich beim Bodenkauf achten?
Blogartikel: Welche Landhausdiele passt zu mir?
Ratgeber: Boden wählen


Fußböden mit Klicksystem - ideal für Mietwohnungen

Foto: https://de.freepik.com/yanalya

Diese Beiträge könnten dich interessieren

Die wichtigsten Kriterien bei der Bodenauswahl

Parkett- oder Vinylboden? Das fragen sich viele. Beide Böden bieten Vorteile. Finden Sie heraus, welche auf Sie zutreffen. Wer die Wahl hat, benötigt gute Gründe für seine Entscheidung. Damit Ihnen diese etwas leichter fällt, lesen Sie hier die wichtigsten Kriterien bei der Bodenauswahl:

Weiße Sockelleisten wirken wie ein Passepartout

Auch wenn scheinbar die Auswahl des Bodenbelags eine Grundsatzentscheidung darstellt, so haben Fuß- , oder wie sie der Fachmann nennt, Sockelleisten kein stiefmütterliches Dasein verdient.

Welcher Bodenbelag für das Wohnzimmer?

Ob Sie sich für Parkett, Vinyl- oder Korkboden entscheiden, ist vor allem eine Frage Ihrer Vorlieben und wie stark Sie diesen Raum beanspruchen.

Räume richtig ausmessen

Wollen Sie die Kosten für den neuen Boden abschätzen, dann müssen Sie wissen wie viel Parkett Sie benötigen. Vor allem wenn der Raum nicht rechteckig ist, kann es ziemlich entmutigend sein, einen Raum auszumessen. Das es auch einfach geht, zeigen wir Ihnen an folgenden Beispielen.

Verschnitt und Materialbedarf berechnen

Unsere Verkaufsberater berechnen für unsere Kunden täglich den Materialbedarf an Parkett, Korkboden oder Vinylboden. Immer nehmen sie den Taschenrechner in die Hand und multipliziere die Quadratmeter der Fläche (meistens) mit der Zahl 1,06. Denn die 1,06 steht für 6% Verschnitt, den Sie bei der Berechnung des Materialbedarfs grundsätzlich einplanen sollten.

Wozu benötige ich eine Trittschalldämmung?

Mit einer Trittschalldämmung reduzieren Sie die Geräusche, die entstehen, wenn Sie über den Boden laufen. Dabei wird unterschieden zwischen Trittschall und Gehschall.

Böden vor Bürostühlen schützen

Es ist kein Geheimnis, dass Bürostühle mit ihren Rollen einem Boden - ganz gleich ob aus Holz, Vinyl oder Kork - besonders stark zusetzen. Wir geben Ihnen die ultimativen Tipps, wie Sie Ihren Boden am besten vor Bürostühlen schützen.

Weltbodentag

Der Weltbodentag ist ein internationaler Aktionstag am 5. Dezember. Ernannt wurde er von der Internationalen Bodenkundlichen Union (IUSS) im Rahmen ihres 17. Weltkongresses im August 2002 in Bangkok. Mit ihm soll ein jährliches Zeichen für die Bedeutung eines gesunden Boden gesetzt und für den Bodenschutz geworben werden.