Modernisieren und dabei Geld sparen. Was zunächst paradox klingt, kann ganz einfach erklärt werden. Die Zauberwörter in diesem Zusammenhang lauten haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen. Bereits seit 2009 erlaubt das Einkommenssteuerrecht, prozentual Dienst- und Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abzuziehen.
Das bedeutet, Sie können beispielsweise Ihren alten Bodenbelag erneuern, Parkett verlegen und dabei noch sparen. Damit diese Ersparnis auch von offizieller Stelle abgenommen wird, ist es wichtig, dass Sie folgende Punkte beachten:
- Pro Haushalt können bis zu 20 Prozent der Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden. Das heißt, Sie können maximal Rechnungen bis 6.000 Euro für Renovierungen, Erhaltung und Modernisierung Ihres privaten Haushalts einreichen und so 1.200 Euro abziehen.
Wichtig: Abzugsfähig sind nur Arbeitsstunden und Fahrtkosten (einschließlich Mehrwertsteuer), generell keine Materialkosten. Die Rechnung muss deswegen detailliert die einzelnen Posten ausweisen. Des Weiteren darf die Rechnung nicht bar bezahlt, sondern muss per Überweisung beglichen werden.
Unter anderem sind folgende Handwerkerleistungen abzugsfähig:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden
- Streichen von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie beispielsweise Parkett
- Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
- Modernisierung des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
Sie können die Handwerkerleistung in dem Jahr abziehen, in dem Sie die Rechnung bezahlen.
Machen Sie dieselbe Handwerkerleistung bereits als Betriebsausgabe, Werbungskosten, Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastungen geltend, können Sie diese nicht nochmals abziehen.
Beachten Sie diese Punkte, klappt es auch mit der Ersparnis. Bei finanziellen Fragen kontaktieren Sie Ihren Steuerberater. Für Fragen rund ums Holz wenden Sie sich an unsere Bodenexperten.